Wärmepumpe · Förderungen Wärmepumpe

Förderungen Wärmepumpe: Welche Zuschüsse es gibt und wie Sie sie beantragen

Für die Wärmepumpe gibt es den KfW-Zuschuss 458: 30 % Grundförderung, dazu Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, insgesamt höchstens 70 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € je Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn, auch wenn Sie in Ihrer Stadt wohnen.

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Kurz erklärt

Förderungen Wärmepumpe auf einen Blick

Die zentrale Förderung für Privatpersonen läuft über die KfW im Programm 458. Sie besteht aus einer Grundförderung von 30 %, dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und einem Einkommensbonus nach Staffel. Die Summe ist bei 70 % gedeckelt. Nur mit dem höchsten Einkommensbonus von 40 % sind 80 % möglich. Gefördert werden die Kosten bis 28.000 € im Einfamilienhaus.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 stufenweise. Wer früher plant, sichert sich einen höheren Satz. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag kommt vor dem Vorhabenbeginn, der Liefervertrag braucht eine Bedingung für die Förderzusage. Fachbetriebe aus Ihrer Stadt und Umgebung kennen den Ablauf und bereiten die Unterlagen mit vor. Unterlagen wie Angebot, Eigentumsnachweis und Einkommensnachweis sollten Sie früh zusammenstellen, damit der Antrag ohne Verzögerung gestellt werden kann.

Grundförderung 30 %

Sie gilt für alle Antragsteller, die eine förderfähige Wärmepumpe in ein bestehendes Wohngebäude einbauen und eine alte Heizung ersetzen.

Boni prüfen

Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus werden aufgeschlagen. Beim Einkommensbonus zählt das zu versteuernde Haushaltseinkommen nach der Staffel der KfW.

Deckel beachten

Die Gesamtförderung liegt bei höchstens 70 %, mit 40-%-Einkommensbonus bei 80 %. Der Zuschuss beträgt höchstens 22.400 € im Einfamilienhaus.

Reihenfolge einhalten

Erst Antrag, dann Auftrag. Wer vorher unterschreibt, ohne Bedingung für die Zusage, riskiert den Verlust des Zuschusses.

Rechner

Wie groß muss Ihre Wärmepumpe sein?

Wohnfläche und Baujahr genügen für eine erste Einschätzung der Heizlast, der Geräteklasse und der möglichen Förderung nach KfW 458.

–Heizlast (Richtwert)
–Geräteklasse
–Zuschuss (30 bis 70 %)

Richtwerte nach Baujahr, Förderung auf Kosten bis 28.000 €. Die genaue Heizlast berechnet der Fachbetrieb, verbindlich ist der KfW-Bescheid.

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Kosten

Fördersätze KfW 458 im Überblick für Ihre Stadt

VarianteKostenHinweis
Grundförderung30 %Für alle Antragsteller im Eigenheim
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Sinkt ab 01.02.2027 stufenweise
Einkommensbonus10, 30 oder 40 %Nach Haushaltseinkommen gestaffelt
Gesamtgrenze70 %, mit 40-%-Bonus 80 %Förderfähig bis 28.000 €, Zuschuss höchstens 22.400 €

Stand der Fördersätze 21.07.2026 laut KfW, Änderungen vorbehalten. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der KfW. Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Fragen

Häufige Fragen zu Förderungen Wärmepumpe

Wer kann die Förderung beantragen?

Eigentümer selbst genutzter und vermieteter Wohngebäude, wenn eine alte Heizung durch eine förderfähige erneuerbare Anlage ersetzt wird. Einzelne Boni gelten nur für selbst genutzten Wohnraum. Die genauen Bedingungen stehen im KfW-Programm 458.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor dem Vorhabenbeginn. Der Liefer- und Leistungsvertrag darf nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung für die Förderzusage unterschrieben werden. Fragen Sie den Fachbetrieb in Ihrer Stadt, wie er dies im Vertrag abbildet.

Wie wird der Einkommensbonus bestimmt?

Er richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Die Staffel sieht 10, 30 oder 40 % vor, je niedriger das Einkommen, desto höher der Satz. Die KfW legt die Grenzen fest und prüft die Angaben.

Gibt es Zuschüsse zusätzlich vom Bundesland?

Manche Länder und Kommunen haben eigene Programme. Ob das in Ihrem Bundesland der Fall ist und ob sie sich mit der KfW-Förderung kombinieren lassen, klärt eine Energieberatung oder die Förderbank Ihres Landes.

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind die Kosten für die Wärmepumpe samt Einbau, Anschluss, Speicher, Hydraulik und hydraulischem Abgleich, soweit sie zur Heizungsanlage gehören. Der Fachbetrieb bestätigt die Positionen für den Verwendungsnachweis.

Transparenz

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Redaktion Wärmewahl. Richtwerte ohne Gewähr, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

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