Wärmepumpe · Heizung mit Wärmepumpe
Heizung mit Wärmepumpe: So ersetzt die Wärmepumpe Ihre bisherige Gas- oder Ölheizung
Beim Umstieg ersetzt die Wärmepumpe Kessel und Brenner, Heizkörper und Rohre bleiben oft erhalten. Kosten: meist 20.000 bis 40.000 € vor Förderung. Ob das in Ihrer Stadt bei Ihnen ohne große Umbauten klappt, entscheidet die Heizlastberechnung.
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- Fachbetriebe aus Ihrer Region
- Fördercheck nach KfW 458 (Stand 21.07.2026)
Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben gehen an Fachbetriebe aus Ihrer Region, siehe Datenschutz.
Kurz erklärt
Heizung mit Wärmepumpe auf einen Blick
Der Umstieg verläuft in klaren Schritten. Zuerst wird der Wärmebedarf ermittelt, dann das Gerät samt Speicher ausgewählt und der Aufstellort festgelegt. Bei der Montage kommen Außengerät, Hydraulikmodul und Speicher dazu, der alte Kessel wird entfernt. Meist bleibt das vorhandene Rohrnetz in Betrieb, nur an einzelnen Stellen sind Änderungen nötig. Dabei hilft eine Bestandsaufnahme von Kessel, Leitungen und Heizkörpern, die der Fachbetrieb beim Termin vornimmt.
Wichtig ist, dass die Anlage zum Bestand passt: Reichen die Heizflächen für eine niedrigere Vorlauftemperatur? Ist der Stromanschluss ausreichend? Gibt es einen Platz für das Außengerät? Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz müssen Sie nicht tauschen, können aber frei wählen. Wer sich in Ihrer Stadt für die Wärmepumpe entscheidet, profitiert von der KfW-Förderung, solange der Antrag vor Beginn gestellt wird.
Heizlast zuerst
Sie bestimmt Größe und Gerät. Das Alter des alten Kessels ist dafür kein Maßstab.
Bestand nutzen
Vorhandene Heizkörper und Rohre bleiben oft erhalten. Einzelne Heizkörper in kühlen Räumen werden gezielt ersetzt.
Stromanschluss prüfen
Zählerschrank und Absicherung müssen zur Leistung der Wärmepumpe passen. Das klärt der Betrieb mit dem Netzbetreiber.
Alte Heizung entfernen
Demontage und Entsorgung von Kessel und Öltank sind im Angebot zu regeln und gehören in die förderfähigen Kosten.
Rechner
Wie groß muss Ihre Wärmepumpe sein?
Wohnfläche und Baujahr genügen für eine erste Einschätzung der Heizlast, der Geräteklasse und der möglichen Förderung nach KfW 458.
Richtwerte nach Baujahr, Förderung auf Kosten bis 28.000 €. Die genaue Heizlast berechnet der Fachbetrieb, verbindlich ist der KfW-Bescheid.
Angebote anfragenKosten
Umstieg auf die Wärmepumpe: Richtwerte für Ihre Stadt
| Variante | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Luft-Wasser, Einfamilienhaus | 20.000 bis 40.000 € | Vor Förderung, inklusive Montage |
| Heizkörpertausch einzelner Räume | 300 bis 900 € je Heizkörper | Nur wenn die Vorlauftemperatur sonst zu hoch bliebe |
| Wartung pro Jahr | 150 bis 300 € | Je nach Hersteller und Vertrag |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr und kein verbindliches Angebot. Förderfähig nach KfW 458 sind Kosten bis 28.000 € im Einfamilienhaus.
Fragen
Häufige Fragen zu Heizung mit Wärmepumpe
Muss ich meine Gasheizung austauschen?
Nein. Seit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 29.07.2026 gibt es keine Heizungstauschpflicht. Sie wählen frei. Gefördert wird allerdings nur der Einbau erneuerbarer Systeme wie der Wärmepumpe. Eine Beratung zeigt, was sich in Ihrer Stadt rechnet.
Wie lange ist das Haus ohne Heizung?
Der Einbau dauert bei einem Einfamilienhaus meist einige Tage bis zwei Wochen. Planen Sie den Tausch daher außerhalb der kältesten Monate und sprechen Sie mit dem Betrieb über Übergangslösungen, wenn der Termin knapp wird.
Bleiben meine Heizkörper?
Häufig ja. Wenn die Heizlastberechnung zeigt, dass sie mit niedrigerer Vorlauftemperatur genügen, bleiben sie. Fehlende Leistung in einzelnen Räumen wird mit größeren Heizkörpern oder Gebläsekonvektoren ausgeglichen. Ein Beispiel sind Badezimmer, die oft höhere Temperaturen brauchen und deshalb einen größeren Heizkörper erhalten.
Was wird aus dem Öltank?
Er wird fachgerecht stillgelegt, gereinigt und entsorgt oder weiter genutzt. Die Kosten der Entsorgung gehören zum Angebot und sind unter Umständen mit förderfähig. Fragen Sie den Betrieb danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Welche Förderung erhalte ich?
KfW 458: 30 % Grundförderung, dazu Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, höchstens 70 %, mit 40-%-Einkommensbonus bis 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 €, höchstens 22.400 € Zuschuss. Der Antrag kommt vor dem Vertrag.
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Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Redaktion Wärmewahl. Richtwerte ohne Gewähr, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
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