Wärmepumpe · KfW Wärmepumpe
KfW Wärmepumpe: Antragsweg Schritt für Schritt: von der Zusage bis zur Auszahlung
Der KfW-Zuschuss 458 für die Wärmepumpe läuft in vier Schritten: Antrag stellen, Zusage abwarten, Vorhaben umsetzen, Verwendungsnachweis einreichen. Förderfähig sind bis zu 28.000 € im Einfamilienhaus. Für Eigentümer in Ihrer Stadt gilt die Reihenfolge: erst Antrag, dann Vertrag.
- Kostenlos und unverbindlich
- Fachbetriebe aus Ihrer Region
- Fördercheck nach KfW 458 (Stand 21.07.2026)
Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben gehen an Fachbetriebe aus Ihrer Region, siehe Datenschutz.
Kurz erklärt
KfW Wärmepumpe auf einen Blick
Am Anfang steht die Planung mit Fachbetrieb und Angebot. Der Antrag bei der KfW wird vor Vorhabenbeginn gestellt, der Liefervertrag braucht eine Bedingung für die Förderzusage. Nach Zusage folgt der Einbau. Mit Rechnung und Nachweisen des Fachunternehmens beantragen Sie die Auszahlung. Die KfW prüft die Unterlagen und zahlt den Zuschuss aus. Ein vollständiger Antrag spart Rückfragen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt in Stufen: 16 % bis zum 31.01.2027, danach 12 %, ab 01.08.2027 8 %, ab 01.02.2028 4 % und ab 01.08.2028 entfällt er. Wer früh beantragt, profitiert. Die Grundförderung von 30 % und der Einkommensbonus bleiben nach heutigem Stand bestehen, die Gesamtgrenze liegt bei 70 %. Fachbetriebe aus Ihrer Stadt unterstützen Sie bei Unterlagen.
Zuerst Antrag
Der Antrag geht dem Vorhabenbeginn voraus. Bereiten Sie Angebot, Eigentumsnachweis und gegebenenfalls Einkommensnachweis vor.
Vertrag mit Bedingung
Der Liefervertrag steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Das schützt Sie vor Risiko, falls der Zuschuss ausbleibt.
Umsetzung durch Fachbetrieb
Einbau, Hydraulik und Abgleich werden vom Fachunternehmen bestätigt. Die Erklärung gehört zu den Nachweisen.
Verwendungsnachweis
Rechnung, Zahlungsnachweis und Fachunternehmererklärung gehen an die KfW. Danach folgt die Auszahlung. Danach prüft die KfW die Unterlagen und überweist den Zuschuss auf Ihr Konto.
Rechner
Wie groß muss Ihre Wärmepumpe sein?
Wohnfläche und Baujahr genügen für eine erste Einschätzung der Heizlast, der Geräteklasse und der möglichen Förderung nach KfW 458.
Richtwerte nach Baujahr, Förderung auf Kosten bis 28.000 €. Die genaue Heizlast berechnet der Fachbetrieb, verbindlich ist der KfW-Bescheid.
Angebote anfragenKosten
Klimageschwindigkeitsbonus im Zeitverlauf in Ihrer Stadt
| Variante | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Bis 31.01.2027 | 16 % | Aktueller Satz laut KfW, Stand 21.07.2026 |
| Ab 01.02.2027 | 12 % | Erste Absenkung |
| Ab 01.08.2027 | 8 % | Zweite Absenkung |
| Ab 01.02.2028 | 4 % | Dritte Absenkung, ab 01.08.2028 entfällt der Bonus |
Stand der Fördersätze 21.07.2026 laut KfW, Änderungen vorbehalten. Grundförderung 30 %, Gesamtgrenze 70 %, mit 40-%-Einkommensbonus 80 %. Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Fragen
Häufige Fragen zu KfW Wärmepumpe
Wie stelle ich den KfW-Antrag?
Online bei der KfW, mit Angeboten und Angaben zu Gebäude und Haushalt. Ihr Fachbetrieb kann die technischen Angaben beisteuern. Warten Sie die Zusage ab, bevor Sie den Vertrag in Ihrer Stadt verbindlich unterschreiben, oder nehmen Sie die Bedingung auf.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das schwankt je nach Auslastung. Planen Sie Wochen ein und vereinbaren Sie Liefer- und Einbautermine erst nach Zusage. Fragen Sie den Betrieb, wie er Fristen abstimmt, damit Sie nicht in Zeitnot kommen.
Was gehört zu den Nachweisen?
Rechnung, Zahlungsbeleg, Erklärung des Fachunternehmens und Angaben zur Anlage. Auch der hydraulische Abgleich wird bestätigt. Sammeln Sie Dokumente von Anfang an, das erleichtert den Verwendungsnachweis. Fragen Sie den Betrieb ausdrücklich, welche Dokumente er Ihnen liefert.
Kann ich nach Baubeginn noch beantragen?
In der Regel nicht. Die Förderung setzt den Antrag vor Vorhabenbeginn voraus. Ein Vertrag ohne Bedingung kann bereits als Beginn gelten. Fragen Sie bei Zweifeln die KfW, bevor Sie handeln.
Wie hoch kann der Zuschuss sein?
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, mit 40-%-Einkommensbonus bis 80 %. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 € im Einfamilienhaus, der Höchstzuschuss beträgt 22.400 €. Welcher Satz für Sie gilt, hängt von Ihren Voraussetzungen ab.
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Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Redaktion Wärmewahl. Richtwerte ohne Gewähr, keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
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